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   VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1118/01   

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https://dejure.org/2002,15872
VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1118/01 (https://dejure.org/2002,15872)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.08.2002 - 1 K 1118/01 (https://dejure.org/2002,15872)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. August 2002 - 1 K 1118/01 (https://dejure.org/2002,15872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostentragung für durch Versetzung entstandene Umzugskosten eines Landesbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1118/01
    Ebenso ist anerkannt, dass die Anspruchsvoraussetzungen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.01.2001 - 3 C 7/00 -, BVerwGE 112, 351 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet § 818 Abs. 3 BGB im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs weder zugunsten von Behörden noch von Bürgern Anwendung (BVerwG, Urteil vom 18.01.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1999 - 1 S 1653/98

    Finanzausgleich zwischen Land und Landkreis - Erstattung von Zinsen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1118/01
    Unmittelbare sächliche Kosten betreffen die für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderliche Sachausstattung, wie z.B. Bürobedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.1999 - 1 S 1653/98 - Trumpp/Pokrop, Landkreisordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 52 Rn. 4).

    Mittelbare sächliche Kosten sind solche, die dadurch entstehen, dass das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde nach außen hin tätig wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1118/01
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsstreitigkeit, wenn sie eine rechtliche Frage aufwirft, die über den entschiedenen Fall hinaus im Interesse einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts bzw. seiner Fortbildung von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, VBlBW 1997, 298; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 10).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 A 7.90

    Strafgerichtliche Anordnung - Psychiatrisches Krankenhaus - Entziehungsanstalt -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1118/01
    In diesem Fall kann der tätig gewordene Verwaltungsträger von dem anderen Verwaltungsträger insoweit Ersatz seiner Kosten verlangen, als dieser durch seine Tätigkeit eigene Verwaltungsaufwendungen erspart hat (BVerwG, Urteil vom 24.04.1991 - 7 A 7/90 -, Buchholz 300 § 164 GVG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2004 - 1 S 2322/02

    Auslegung der Tilgungsbestimmung für eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. August 2002 - 1 K 1118/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14.8.2002 - 1 K 1118/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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